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Praxis 3 

 

icon 0061. PHYSIOTHERAPIE
Die Physiotherapie kommt dann zum Einsatz, wenn es um die Beweglichkeit und Funktionsfähigkeit des Körpers geht. Ob nach Verletzungen oder bei beginnenden Erkrankungen des Bewegungsapparates wie z.B. der Wirbelsäule, die Physiotherapie wird immer angewandt, um Heilung oder Linderung der Beschwerden zu erlangen.

icon 0022. ÜBERWEISUNG
Grundlage für die Therapie ist die Überweisung eines Haus- oder Facharztes. In der Überweisung sind die Diagnose und die verordneten Therapieanwendungen enthalten. Gesundheitsprävention, Beratung und Information können auch ohne ärztliche Verordnung durchgeführt werden. 


icon 0033. IHR TERMIN
Für den ersten Besuch in meiner Praxis ist vorab eine telefonische Terminvereinbarung unbedingt erforderlich. Unter der Tel.: Nr.: 0664 53 02 383 können Sie eine Nachricht mit Ihrem Namen hinterlassen, ich rufe Sie in jedem Fall zurück. Sie erreichen mich auch unter meiner mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und auch in diesem Fall werde ich umgehend mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Ich bitte um Verständnis, dass vereinbarte Behandlungstermine bei Terminverzug dennoch in Rechnung gestellt werden müssen, sofern diese Termine nicht einen Tag vorher abgesagt werden oder außergewöhnliche Vorfälle zu Grunde liegen!

icon 0014. IHRE THERAPIE
Zur Ihrer ersten Therapie bringen Sie bitte alle Ihre Befunde, falls vorhanden auch Röntgen-, CT-, MR-Aufnahmen und Ihre Medikamentenliste mit.  
Die Dauer einer Behandlung beträgt je nach deren Art zwischen 30 und 90 Minuten.

icon 0045. HAUSBESUCHE
Hausbesuche müssen in der ärztlichen Überweisung ausdrücklich verordnet sein und betreffen ausschließlich Patienten, welche nicht in der Lage sind, meine Praxis von sich aus aufzusuchen. Auch in diesen Fällen werden nach der ersten Kontaktaufnahme die jeweiligen Termine vereinbart.

icon 0056. VERRECHNUNG
Meine Praxis ist eine sogenannte Wahleinrichtung, was für Sie heißt, dass die in Rechnung gestellten Kosten bei mir zu begleichen sind. Sobald Sie die Rechnung bar bezahlt oder überwiesen haben, können Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger die Rückerstattung iHv. ca. 30 bis 60 % des Rechnungsbetrages geltend machen. Das entsprechende Antragsformular wird von mir der Rechnung beigelegt.
Bestehen darüber hinaus Zusatz- oder Unfallversicherungen, können Sie den verbleibenden Restbetrag eventuell auch bei Ihrem Versicherungsvertreter zur Begleichung vorlegen.

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